Regelmäßig sorgt die steuerfreie Aufwandspauschale der Bundestagsabgeordneten für Schlagzeilen, wenn wieder einmal ein Versuch unternommen wird, dieses Recht auch für andere Steuerzahler einzuklagen. Damit ist jetzt Schluss, denn nach dem Bundesfinanzhof und dem Bundesverfassungsgericht sind jetzt auch Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die steuerfreie Pauschale wird damit weiter ein Dorn im Auge vieler Steuerzahler bleiben, die keinen Anspruch auf eine vergleichbare steuerfreie Leistung haben. Wer unter Hinweis auf die Verfahren einen Einspruch beim Finanzamt eingelegt hatte, wird nun vom Finanzamt aufgefordert, den Einspruch zurückzunehmen.