E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Elterngeld mindert den steuerlich abziehbaren Unterhalt

Elterngeld ist in voller Höhe, also einschließlich des einkommensunabhängigen Sockelbetrags, als eigenes Einkommen des Unterhaltsempfängers zu berücksichtigen.

Unterhaltsleistungen können in gewissem Rahmen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Allerdings sind dabei eigene Einkünfte und Bezüge des Unterhaltsempfängers abzuziehen. Das Finanzgericht Münster hat nun entschieden, dass auch das Elterngeld zu den eigenen Einkünften gehört und damit in voller Höhe den steuerlich abziehbaren Unterhalt mindert. Der Kläger, der seiner Lebensgefährtin monatlich Unterhalt zahlte, war der Meinung, dass der einkommensunabhängige Sockelbetrag des Elterngelds in Höhe von 300 Euro nicht zu berücksichtigen sei.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de