E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Vereinfachte Stundung bis Ende Juni 2021 verlängert

Wer von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie betroffen ist, kann weiterhin unter vereinfachten Voraussetzungen eine Stundung und Anpassung von Vorauszahlungen beantragen.

Die Finanzministerien der Länder haben sich Anfang März darauf verständigt, die Möglichkeit zu vereinfachten Stundungsanträgen für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen bis 30. Juni 2021 zu verlängern. Seit dem Frühjahr 2020 können Betriebe, die von der Pandemie betroffen sind, in einem vereinfachten Verfahren Stundungen oder Herabsetzungen von Vorauszahlungen beantragen, ohne dass darauf Zinsen oder Säumniszuschläge erhoben werden. Auch Vollstreckungsmaßnahmen sind ausgesetzt. Ursprünglich sollte die Erleichterung am 31. März auslaufen.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de