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Alkoholsteuer soll um 20 % angehoben werden

Ab 2027 soll wie bei Tabakprodukten auch bei vielen alkoholhaltigen Getr?nken ein h?herer Steuersatz gelten.

Nach der Tabaksteuer will die Bundesregierung auch die Alkohol-, die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie die Alkopopsteuer zum 1. Januar 2027 um jeweils 20 % erh?hen. So sieht es der von der Regierung eingebrachte Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 vor. Durch die Ma?nahmen im Alkoholsteuerbereich sollen im kommenden Jahr 380 Millionen Euro Mehreinnahmen f?r den Bundeshaushalt entstehen und 2028 455 Millionen Euro. Von 2027 bis 2031 sollen sich die erwarteten Mehreinnahmen auf rund 2,2 Milliarden Euro summieren.

Die Hersteller kritisieren die Erh?hung in erster Linie, dass die Steuererh?hung so kurzfristig in Kraft treten soll. Weil es mit dem Einzelhandel bereits Vertr?ge gebe, in denen die Einkaufspreise f?r das kommende Jahr festgeschrieben sind, k?nnen die Hersteller die Mehrkosten f?r die h?here Alkoholsteuer in vielen F?llen nicht weitergeben. Ob diese Kritik beim Finanzminister offene Ohren findet, darf aber angesichts immer neuer Haushaltsl?cher bezweifelt werden.

 
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