E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Internet und Telekommunikation

Anfang | << | 8 9 10 11 12 [13] 14 15 16 17 18 | >> | Ende

Das Finanzamt muss nicht gesondert darauf hinweisen, wenn ein Schätzungsbescheid ohne Vorbehalt der Nachprüfung ergeht.
Die Bundesregierung hält trotz lauter Kritik von Handel und Umweltverbänden an der Bonpflicht ab 2020 fest.
Das inoffizielle Jahressteuergesetz 2019 ist nach dem Bundestag auch vom Bundesrat verabschiedet worden.
Das Steueraufkommen wird in den kommenden Jahren weiter deutlich steigen, auch wenn die Steuerschätzer ihre Prognose leicht nach unten korrigiert haben.
Die Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten eines Fahrzeugs hat keine Auswirkungen auf die Festsetzung der Kfz-Steuer.
Die Länder haben über den Bundesrat mehrere Verbesserungen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts als Ergänzung zum Jahressteuergesetz 2019 vorgeschlagen.
Trotz andauernder Kritik an der Höhe des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen und erster Urteile, die die Höhe als möglicherweise verfassungswidrig einstufen, hat die Bundesregierung keine Pläne, an der Höhe des Zinssatzes Änderungen vorzunehmen.
Das Bundesfinanzministerium hat Details zu den neuen Vorgaben für elektronische Kassen geregelt, die ab 2020 gelten.
Ab 2020 ist der Einsatz manipulationssicherer Kassen per Gesetz verbindlich vorgeschrieben. Die Finanzverwaltung gewährt aber eine Gnadenfrist bis Ende September 2020.
Wird ein Steuerbescheid oder ein anderes amtliches Schreiben über einen privaten Postdienstleister versendet, kann das zu einer Verlängerung der Brieflaufzeiten und damit zu einer Ausnahme von der Zugangsfiktion nach drei Tagen führen.
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de