Am Ende ging alles ganz schnell: Die alte Pendlerpauschale wird wieder geltendes Recht. Obwohl ursprünglich vor der Bundestagswahl nichts mehr passieren sollte, hat der Bundesrat am 3. April 2009 einem Gesetzesbeschluss des Bundestages zugestimmt, der die zu Beginn des Jahres 2007 eingeführte Kürzung der Pauschale rückgängig macht. Damit erhalten Berufspendler rückwirkend zum Steuerjahr 2007 wieder 0,30 Euro ab dem ersten Entfernungskilometer. Dies war auch ohne das Gesetz aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schon wieder möglich. Mit dem Gesetz können nun außerdem höhere Ausgaben für die öffentlichen Verkehrsmittel als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden.