E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften

Über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften wird erst im Jahr der Verrechnung entschieden.

Über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden können, ist im Jahr der Verrechnung zu entscheiden, nämlich dann, wenn Sie in den Folgejahren positive Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielen. Erst zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob es sich um berücksichtigungsfähige und abziehbare Verluste handelt. Ein gesondertes Feststellungsverfahren ist weder notwendig, noch vom Gesetz vorgesehen.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de